Tierschutzrat

VORSITZ DES TIERSCHUTZRATES
Gemäß § 42 des österreichischen Bundestierschutzgesetzes ist bei dem für den Tierschutz zuständigen Bundesministerium ein Tierschutzrat eingerichtet.
Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky hat mich mit Schreiben vom 27.2. 2008 zum Vorsitzenden des Tierschutzrates gemäß § 42 Abs. 4 TSchG (Tierschutzgesetz i.d.F. 2008) bestellt. Der diesbezügliche Werkvertrag wurde für vier Jahre abgeschlossen und lief im Februar 2012 aus. Mit der Vorsitzführung ab 1. März 2012 wurde von Herrn Bundesminister Alois Stöger Frau Mag.a Susanne Fromwald betraut.
Ich habe während meiner Vorsitzführung versucht, das Amt möglichst ausgleichend und daher in enger Abstimmung mit allen betroffenen Interessensgruppen mit dem Ziel auszuüben, bei den zu verabschiedenden Ausarbeitungen sowohl einen möglichst hohen Stand an sachkundiger Expertise sicherzustellen als auch einen möglichst breiten Konsens unter den Mitgliedern des Rates zu erreichen. Ich verstand somit die gesetzlich vorgesehene Rolle des Tierschutzrates einerseits als die einer Fachkommission, andererseits als die eines interessenspolitischen Gremiums der Sozialpartnerschaft. Diese doppelte Zielstellung kann nicht konfliktfrei sein. Der Vorsitz (Vorsitzender und sein Stellvertreter) sollte aber einen möglichst breiten Ausgleich sicherstellen.

Während meiner Vorsitzführung habe ich 12 Sitzungen geleitet (12. bis 23. TSR- Sitzung). Sie finden die Ergebnisse der vierjährigen Arbeit auf meiner Seite „Ergebnisse des Tierschutzrates 2008 – 2011“.

Eine Art Zwischenbilanz zur Halbzeit meiner Vorsitzführung im Mai 2010 habe ich mit dem Vortrag „Der österreichische Tierschutzrat im internationalen Vergleich“ im Rahmen der Nutztierschutztagung 2010 am LFZ Raumberg-Gumpenstein gezogen.

Mit BGBl I Nr.80/2010 vom 18.08.2010 wurde das Tierschutzgesetz geändert. Hierbei wurden neben formalen Anpassungen auch einige Fehler und Mängel, auf die der Tierschutzrat hingewiesen hatte und die vor allem im Vollzug Probleme verursacht hatten, korrigiert. Im Zuge dieser Novellierung wurden zusätzlich zum Tierschutzrat die gesetzlichen Grundlagen für zwei weitere Gremien in Sachen Tierschutz geschaffen (Tierschutzkommission, Vollzugsbeirat) und die Zusammensetzung, die Aufgabenstellungen und die interne Organisation des Tierschutzrates entsprechend verändert. Die neuen Strukturen einschließlich einer neuen Geschäftsordnung für den Tierschutzrat wurden im Spätherbst 2010 implementiert.